Aufenthaltspunkt
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen, ist die Durchführung von Ruhepausen alle 14 Stunden (im Falle der Rindtiere) verbindlich.
Vilarta S.A. ist darauf vorbereitet, den Haltepunktdienst verschiedenen Unternehmen mit Bestimmungsort Marokko und/oder Südspanien anzubieten, und zwar mit modernen Einrichtungen und mit einer Fähigkeit bis zu 150 zur Mast bestimmte Rinder (Weidetiere) und 400 zur Aufzucht bestimmte Rinder (Tierjungen) aufzunehmen.